Fußpflege & Kosmetik

Pflegekassenleistungen
Die Pflegeversicherung gibt die Möglichkeit, Leistungen für häusliche Pflege zu beantragen. Eine Einschätzung des Gutachters ist Grundlage dafür, in welche Pflegestufe der Kunde einzuordnen ist.
Dieser Termin zeigt wie wichtig er für den Kunden und Angehörigen ist. Wird ein Antrag abgelehnt, kann Widerspruch gegen den Bescheid erhoben werden. Eine ausführliche Begründung ist erforderlich.
Was Fachwissen und Kenntnis bedarf, wenden Sie sich an uns. Übrigens auch für eine Höherstufung, z.B. von Pflegestufe 1 auf Pflegestufe 2.
