
Pflege zu Hause
Pflegefall zu Hause - was nun?
Wenn ein Angehöriger zum pflegebedürftigen Familienmitglied wird, ist zunächst guter Rat teuer. (Pflegezimmer, Duschen und Baden)
Was muss ich tun, wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird?
- Mit der Krankenkasse und Pflegekasse sprechen und einen Antrag zur Pflege stellen.
- Sich beim Sozialamt erkundigen, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.
Wer soll die Pflege durchführen?
Unser ambulanter Pflegedienst bietet Ihnen:
- Eine sorgfältige Auswahl des Pflegedienstes und Gespräche ebnen den Weg zur guten Zusammenarbeit.
- Ein ambulanter Krankenpflegedienst bietet Ihnen professionelle Pflegeunterstützung.
- Übernehmen Sie die Pflege selbst, bietet Ihnen ein Pflegekurs die praktische Anleitung und somit die Sicherheit, die Pflege bzw. die teilweise Pflege des Angehörigen zu übernehmen.
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
- Einen Antrag zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit bei einer Pflegekasse stellen.
- Der medizinische Dienst stellt anschließend den konkreten Hilfsbedarf fest.
- Unser ambulanter Pflegedienst hilft Ihnen bei der Erstellung eines Pflegekataloges bzw. Pflegeplanes mit folgendem Inhalt:
- Grundpflege: Waschen, Duschen, Baden, Haarwäsche, Nagelpflege, Darm- und Blasenentleerung.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Mahlzeiten richten, Reinigung der Wohnung, Spülen, Wechseln der Wäsche, Rezept-Besorgung, Arzt-Besuche.
- Anforderung von Hilfsmitteln: z.B. Nachtstuhl, Pflegebett mit Antidecubitusmatratze, Rollator (Gehwagen), Gehstütze, Toilettenerhöhung, Badelift, Windeln, Einlagen u.a.
- Pflegestufen I, II, III (Pflegestufe I: Pflegebedarf 1 x täglich, Pflegestufe II: 3 x täglich, Pflegestufe III: rund um die Uhr.)
Wie erfolgt die Kostenerstattung durch die Pflegekasse?
- Geldleistungen: Wenn Sie selbst die Pflege übernehmen, werden Sie von der Pflegekasse entsprechend der Pflegeeinstufung entlohnt.
- Sachleistungen: übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Pflege, so werden die Kosten von der Pflegekasse getragen.
- Kombination von Geld- und Sachleistungen: wird eine Kombinationspflege in Anspruch genommen, dabei wird der Patient sowohl von Ihnen als auch vom ambulanten Pflegedienst versorgt, werden nach Abzug der Pflegekosten die Beiträge anteilsmäßig ausbezahlt. Die ambulante Krankenpflege bietet Ihnen pflegerische Hilfe als auch medizinische fachkompetente Pflege und entlastet Sie bei der Betreuung Ihrer Angehörigen.
Was versteht man unter Verhinderungspflege?
Wird der Pflegebedürftige bereits länger als ein Jahr in der selben Pflegestufe von seinen Angehörigen gepflegt, so haben diese einen Anspruch auf Verhinderungspflege erworben. Dabei wird die Versorgung des Patienten für bis zu 4 Wochen pro Jahr von einem ambulanten Pflegedienst zu Hause oder in einer Kurzzeit-Pflegeeinrichtung durchgeführt. Diese Kosten werden ebenso wie die Kosten für die Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse auf Antragstellung übernommen. Sie können dann beruhigt in Ihren Erholungsurlaub starten.
Pflege zu Hause - die Zukunft.
Wir stehen gerne zu Ihrer Betreuung zur Verfügung. Ihre Ambulante Krankenpflege mit Hauswirtschaftlicher Versorgung.
Wir sind Partner aller Kassen.
Erstgespräch persönlich in unserem Pflegestützpunkt in der Glockengasse 4 / 91074 Herzogenaurach, bei Ihnen zu Hause in Ihrer gewohnten Umgebung bei Ihren Angehörigen, in der Klinik, in der Reha, im Altenheim und telefonisch - Tel. 09132 / 73 42 40
Wir setzen uns mit den zuständigen Kranken-/Pflegekassen, Ärzten, Therapeuten, Kliniken, Reha-Zentren und Pflegeheimen in Verbindung.
Fordern notwendige Formulare an und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.
Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir ein auf Sie abgestimmtes und finanziell leistbares Pflegeprogramm.
Die Abrechnung erfolgt am Monatsende.
