Fußpflege & Kosmetik

Die Kosten
Stufe I: erhebliche Pflegebedürftigkeit
- Pflegebereiche: Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Versorgung
- Hilfebedarf: mindestens einmal täglich
- Zeitaufwand: 1,5 Stunden pro Tag
- Sachleistung ambulant: bis zu EUR 440,- für Pflegedienst
- Pflegegeld: bis zu EUR 225,- für Angehörige
Stufe II: schwerpflegebedürftig
- Pflegebereiche: wie Stufe I
- Hilfebedarf: mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten
- Zeitaufwand: 3 Stunden pro Tag
- Sachleistung ambulant: bis zu EUR 1.040,- für Pflegedienst
- Pflegegeld: bis zu EUR 430,- für Angehörige
Stufe III: schwerstpflegebedürftig
- Pflegebereiche: wie Stufe I und II
- Hilfebedarf: mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten (auch nachts)
- Zeitaufwand: 5 Stunden pro Tag
- Sachleistung ambulant: bis zu EUR 1.510,-- für Pflegedienst
- Pflegegeld: bis zu EUR 685,- für Angehörige
- Härtefall: EUR 1.918,-
Verhinderungspflege:
- Voraussetzung: bereits länger als ein Jahr in Pflegestufe I-III gepflegt
- Bis zu 4 Wochen pro Jahr übernimmt ein ambulanter Pflegedienst Ihre Arbeit
- Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse auf Antragstellung.
Ihre Ambulante Krankenpflege mit Hauswirtschaftlicher Versorgung
Marietta Krusch
